AKTUELLES &
WISSENSWERTES
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5.67% Nettoperformance - Deckungsgrad bei 110.61%
Zur sehr guten Performance haben auch die Obligationen CH dank 4.76% Rendite dazubeigetragen. Aktienausland war der Treiber mit 17.79% zusammen mit Aktien CH mit 11.23%.
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Zins für Aktive 2023
Versicherte von Arbeitgebern, welche spätestens per 1.1.2021 bei ALSA PK angeschlossen waren, und per 31.12. der Vertrag nicht gekündigt ist:
- 1.00% aus erreichter Performance 2023
- 1.50% Zusatzzins aus Rückstellung für Leistungsverbesserungen
- 2.50% Total
Versicherte von Arbeitgebern, welche nach dem 1.1.2021 bei ALSA PK angeschlossen sind, und per 31.12 der Vertrag nicht gekündigt ist:
- 1.00% aus erreichter Performance 2023
- 0.00% Zusatzzins aus Rückstellung für Leistungsverbesserungen
- 1.00% Total
Die Rückstellung für Leistungsverbesserung (in Form von Zusatzzins) darf nur ausgeschüttet werden, sofern der Deckungsrad nach Zins mindestens 100% beträgt. Die Rückstellung müsste bei Unterdeckung teilweise oder ganz aufgelöst werden zur Erhöhung des Deckungsgrades. Die Rückstellung für Leistungsverbesserung finanziert gemäss Beschluss des Stiftungsrates einen möglichen Zusatzzins für die Jahre 2022, 2023 und 2024
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myALSA ab 1. März 2024
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass ab dem 1. März das brandneue myALSA Versichertenportal live geht! Mit dieser Einführung können unsere Versicherte jetzt Berechnungen durchführen, Leistungen abfragen und vieles mehr - alles bequem von Ihrem Computer oder Mobilgerät aus.
Unsere Versicherte sind herzlich eingeladen, dieses neue Portal zu erkunden und von den zahlreichen Funktionen zu profitieren. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter diesem Link oder laden Sie das beigefügte Dokument herunter.
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Bekenntnis zu Nachhaltigkeit/ESG im Anlagereglement
Diese beinhalten das Bekenntnis, nach den gesetzlichen, statutarischen und finanziellen Interessen der Versicherten zusätzlich Kriterien der Nachhaltigkeit (ESG [Environment/ Social /Governance] Prinzipien) anzuwenden.
Der ESG Leitfaden ist abrufbar:
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Reform AHV 21
Was bedeutet das nun für Sie?
Die Reform AHV 21 legt das Referenzalter – einheitlich für Frauen und Männer – auf 65 Jahre fest. Das Referenzalter für Frauen, die zwischen 1961 und 1964 geboren sind, wird gemäss dem beiligendem Dokument schrittweise von 64 auf 65 Jahre angehoben.
Selbstverständlich können Sie bei ALSA PK nach wie vor flexibel über Ihren Leistungsbezug entscheiden. Möglich ist der Bezug einer lebenslänglichen Rente, einer einmaligen Kapitalabfindung oder einer Mischform. Auch eine Teilpensionierung, vorzeitige oder aufgeschobene Pensionierung sind weiterhin möglich.
Weiterführende Informationen über die Reform AHV 21 finden Sie unter www.bsv.admin.ch/ahv21.
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Datenschutz Gesetz 1.9.2023
Nebst der Datensicherheit ist das neue Gesetz ein tragender Pfeiler für die Sicherheit der Daten der Versicherten und der Mitarbeitenden. Da bereits das Gesetz über die berufliche Vorsorge einen strengen Datenschutz kennt, stellt für ALSA PK das neue Datenschutzgesetz keine grosse Herausforderung dar. Die Datenschutzerklärung ist auf der website jederzeit abrufbar als PDF-Datei. -> Button "Service/Formulare/Merkblätter"
Oder direkt hier:
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Keine Aktien von Credit Suisse im Portfolio von ALSA PK
22. März 2023:
Information an Versicherte/Arbeitgeber/Partner
Auswirkungen der Credit-Suisse Übernahme durch die UBS AG auf die ALSA PK
Die ALSA PK ist von den aktuellen Ereignissen rund um die Credit Suisse nicht betroffen. Die ALSA PK investierte nicht in Aktien der Credit Suisse. CHF 2.0 Mio. sind in CS-Obligationen investiert. Das entspricht 0.07% des Gesamtvermögens der ALSA PK. Seit 01.01.2022 sind die Depotbank und die Dienstleistungen für die Wertschriften (Global Custodian) bei der UBS AG.
Im Jahre 2021 entschied die Anlagekommission aufgrund der hohen Verluste der Credit Suisse (Investitionen Greensill und Archegos) die liquiden Mittel von der Credit Suisse auf mehrere Bankinstitute zu verteilen. Im gleichen Jahr wurde eine Ausschreibung der Depotbank und Dienstleistungen für Wertschriften (Global Custodian) durchgeführt. Der Wechsel der Depotbank und Dienstleistungen für Wertschriften zur UBS AG wurde im Herbst 2021 lanciert und Anfangs 2022 abgeschlossen.
Für die Versicherten, Rentner und Rentnerinnen bestand und besteht zu keiner Zeit Anlass zur Sorge aufgrund der Credit Suisse Krise und der Übernahme durch die UBS AG.
Die ALSA PK beobachtet stets die Ereignisse an den Finanzmärkten und der Wirtschaft um gegebenenfalls vorsichtig und vorausschauend zu handeln.
Für weitere Fragen und Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
ALSA PK
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Performance, Verzinsung und Anlagemanagement – Teil 1
Wie hoch sind die Vermögensverwaltungskosten bei der ALSA PK?
Immer wieder wird die Intransparenz bei den Verwaltungskosten angeprangert.
Von Intransparenz kann bei der ALSA PK keine Rede sein. Wir weisen in unserem Geschäftsbericht die die Kosten pro kollektive Anlage aus, bieten also eine umfassende Transparenz. ALSA PK weist rund 0.50% als Vermögensverwaltungskosten aus. In diesem Satz sind gemäss Jahresrechnung alle Kosten für die Verwaltung des Vermögens enthalten und wie erwähnt 100% transparent ausgewiesen (Vermögensverwaltungskosten für Aktien, Obligationen, Immobilienverwalter, Kollektive Anlagegefässe wie Immobilien oder Infrastruktur, usw.) Gegenüber 2020 konnten die Verwaltungskosten 2021 zudem erheblich gesenkt werden: pro versicherte Person von rund 350 auf 255 Franken. Auch damit fahren die Versicherten der ALSA-PK im Vergleich gut.
Mehr Informationen, Fakten und Zahlen dazu und zu anderen Themen finden Sie übrigens auf der Webseite des Schweizerischen Pensionskassenverbands ASIP unter: https://www.asip.ch/de/wissen/fakten/
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Performance, Verzinsung und Anlagemanagement - Teil 2
Wie werden die Anlagen der ALSA PK gemanagt – aktives oder passives Management?
Es ist u.a. zu lesen, dass die Pensionskassen mit einer besseren Vermögensverwaltung in der Vergangenheit Mehrerträge hätten erwirtschaften können. Der Aktienanteil bei den Anlagen sei zu tief gewesen, und die Vermögensverwaltungskosten seien zu hoch und nicht transparent. Mit 40 Prozent Aktienanteil und mit Anlagen in Indexprodukten statt aktiv verwalteten (teuren) Fonds wären höhere Erträge möglich gewesen.
Aus unserer Sicht ist für die Versicherten zuerst einmal nicht ausschlaggebend, ob die Vermögensverwaltung aktiv oder passiv erfolgt, sondern wie hoch die Verzinsung ist. Für die Versicherten der ALSA PK zeigt sich folgendes Bild:
Seit 2013 haben lag die Verzinsung der Guthaben bei der ALSA PK stets über dem Mindestzinssatz. So wurden 2021 die obligatorischen sowie überobligatorischen Sparguthaben der aktiven Versicherten mit 4.75% verzinst. Damit sind die ALSA-Versicherten auch im Quervergleich sehr gut gefahren.
Wären die ALSA-Versicherten mit einer passiven Anlagestrategie (noch) besser gefahren? Die Antwort ist klar nein. Gemäss unseren Berechnungen hat die aktive Vermögensbewirtschaftung der ALSA PK von 2016-2021 nach Abzug aller Anlagekosten einen Zusatznutzen von 1-1,3% pro Jahr, bzw. 100-130 Mio. Franken gebracht. Zudem ist für eine Mehrzahl der Vermögensanlagen eine indexierte Umsetzung gar nicht möglich, so bei Cash, Hypotheken, Immobilien und alternative Anlagen. Diese machen 54% des Anlageportfolios aus.
Mehr Informationen, Fakten und Zahlen dazu und zu anderen Themen finden Sie übrigens auf der Webseite des Schweizerischen Pensionskassenverbands ASIP unter: https://www.asip.ch/de/wissen/fakten/
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Verminderung des Pensionierungsverlustes – Neue Rentenumwandlungssätze ab 2023
September 2021: ALSA PK hat das Ziel die finanzielle Stabilität auch bei ungünstigen Umfeld aufrecht zu erhalten. Tiefe Rendite und steigende Lebenserwartung beim gleichbleibenden Rentenumwandlungssatz verursachen hohe Pensionierungsverluste. Diese werden zu 100 Prozent von den aktiven Versicherten getragen. Die Kosten dafür können mit 1% bis 1.50% Zins an die Aktiven beziffert werden. Dieser Zins fehlt den aktiven Versicherten beim Aufbau ihres Vorsorgekapitals.
ALSA PK senkt ab 2023 schrittweise den Rentenumwandlungssatz. Dies vermindert die Pensionierungsverluste und bringt die von Aktiven und Rentnern gewünschte finanzielle gesunde Stabilität. Die Verzinsung des Vorsorgekapitals kann um das erhöht werden.
Wen betrifft die Senkung?
Alle Versicherten, die im 2023 oder später 64 bzw. 65 werden und ordentlich in Pension gehen. Auch Versicherte, die im 2023 64 bzw. 65 werden und eine vorzeitige Pensionierung planen sind davon betroffen.
Weitere Informationen: Merkblatt «neue Rentenumwandlungssäte», hier abrufbar.
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Kündigung Anschlussvertrag - Bundesgerichtsentscheid 2020
Dezember 2020: Ein Bundesgerichtsentscheid stärkt die Mitwirkung der Mitarbeitenden bei der Kündigung des Anschlussvertrages zu einer Pensionskasse. Eine Information an die Mitarbeitenden genügt nicht. Die Kündigung ist ungültig. Für weitere Informationen nehme Sie bitte mit uns Kontakt auf.
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Externe Mitgliedschaft für Austretende Versicherte über 58
Dezember 2020: Mit der externen Mitgliedschaft kann die Vorsorge bei einer Kündigung weitergeführt werden. Der Bezug der Altersrente wird weiterhin ermöglicht. Es können weiterhin Sparbeiträge einbezahlt werden. Das vorhandene Vorsorgekapital kann auf Wunsch beitragsfrei bei ALSA PK deponiert werden. Der Antrag auf eine externe Mitgliedschaft muss innerhalb von 2 Monaten seit Austritt aus der ALSA PK eingereicht werden.
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