ALTERSRENTE
MIT RÜCKGEWÄHR​

 

Seit 01.01.2018 bietet die ALSA PK die Möglichkeit der Altersrente mit Rückgewähr an. Wählt ein Versicherter diese Lösung und stirbt früh, kann er das noch nicht verbrauchte Kapital gemäss Begünstigungsordnung Angehörigen innerhalb der Familie zukommen zu lassen.

 

Die Rückgewähr reduziert den Rentenumwandlungssatz um 0.30%. Voraussetzung ist ein Mindestanteil an überobligatorischem Sparkapital bei Frauen zwischen 43.60% (Alter 58) und 27.00% (Alter 70). Bei Männer im Minimum 54.30% (Alter 58) und 32.25% (Alter 70).