AKTUELLE
UMWANDLUNGSSÄTZE
Umwandlungssätze der ALSA PK
Für die ordentlichen Pensionierungen im Referenzalter betragen die neuen Rentenumwandlungssätze:
2019 obligatorisch 6.80% / überobligatorisch 6.20%
2020 obligatorisch 6.80% / überobligatorisch 6.00%
2021 obligatorisch 6.40% / überobligatorisch 5.80%
2022 obligatorisch 6.00% / überobligatorisch 5.60%
2023 obligatorisch 5.60% / überobligatorisch 5.60% (neu, umhüllend)
2024 obligatorisch 5.40% / überobligatorisch 5.40% (neu, umhüllend)
2025 obligatorisch 5.20% / überobligatorisch 5.20% (neu, umhüllend)
Versicherte, welche im 2023 64 (Frauen) und 65 (Männer) werden, sind von den neuen Umwandlungssätzen betroffen.
Versicherte, welche im 2023 64 (Frauen) und 65 (Männer) werden und eine vorzeitige Pensionierung planen, sind betroffen.
Weshalb kann ALSA PK den Umwandlungssatz auf das obligatorische Vorsorgekapital senken?
Der Umwandlungssatz gemäss BVG-Gesetz wird für die Berechnung der obligatorischen Mindestleistungen angewendet. Für die Bestimmung der auszuzahlenden Altersrente wird zum Zeitpunkt der Pensionierung immer eine Vergleichsrechnung (Schattenrechnung) vorgenommen: Altersrente gemäss reglementarischen Umwandlungssätzen im Vergleich zu Altersrente berechnet gemäss BVG-Mindestvorschriften (BVG-Obligatorium-Kapital im Alter 64/65 multipliziert mit 6.80%). Die höhere Rente wird ausgerichtet.
Beispiel für eine ordentliche Pensionierung im Jahr 2023
Obligatorium |
Über-Obligatorium |
Total |
Vergleichsrechnung |
|
---|---|---|---|---|
Umwandlungssatz | 5.60% | 5.60% | 6.80% | |
Kapital CHF | 300'000 | 75'000 | 375'000 | 300'000 |
Altersrente CHF | 16'800 | 4'200 | 21'000 |
20'400 |
Die Altersrente nach BVG -Obligatorium beträgt CHF 20'400. Die reglementarische Altersrente CHF 21'000. Die ALSA PK muss den höheren Wert als Rente überweisen: Die jährliche Altersrente beträgt in diesem Beispiel CHF 21'000. Somit sind die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen eingehalten.