Beratung
Wohneigentum

 

Wohneigentumsförderung (WEF)

Die Vorsorgegelder der 2. Säule dürfen im gesetzlichen Rahmen für Wohneigentum verwendet werden. Wir zeigen Ihnen, unter welchen Voraussetzungen Sie Ihr Vorsorgekapital für selbstbewohntes Wohneigentum einsetzen können.

Bitte informieren Sie mich über meine Möglichkeiten zum Kapitalvorbezug für Wohneigentum: 

 

Um abzuklären, ob sich ein Vorbezug oder eine Verpfändung für Sie lohnt, bitten wir Sie, sich an die entsprechenden Fachstellen zu wenden (z.B. an einen Finanzplaner).